Parkhaus

  • Parkhäuser sind geschlossen und exklusiv für Parkplätze und Garagenparkplätze eingerichtet. Zweckmäßig können sie individuell oder kollektiv sein, je nach der baurechtlichen Anordnung des Untergrundes oder oberirdisch, durch städtebauliche Behandlung allein oder in Kombination mit anderen Inhalten, durch Ausbeutung des Publikums (mit oder ohne Bezahlung) oder durch einen besonderen Zweck usw.
  • Es liegt auf der Hand, dass zahlreiche Faktoren den Charakter der Garage bestimmen und dass ihr funktionales und konstruktives Konzept davon abhängt.  Jede der Garagen muss über klar definierte grundlegende Projektkriterien und Elemente verfügen, die sich primär auf öffentliche Garagen als Einzelobjekte beziehen, da sie für die städtebauliche und gestalterische Praxis am wichtigsten sind.